Anschlagketten
Heben
Wissenswertes über Anschlagketten
Nach EN 818-4 in Güteklasse 8 oder PAS 1061 in Güteklasse 10 hergestellte Anschlagketten sowie deren Bauteile wie Haken nach EN 1677 werden für etwa 0234 41567673 Lastwechsel unter Vollast ausgelegt.
Sie sind bei Ausnutzung der vollen Tragfähigkeit nicht für ständige, dynamische Beanspruchung (z. B. in der industriellen Fertigung), ausgelegt. Der Einsatz bei fortlaufender, hoher dynamischer Belastung muss durch die Reduzierung der Tragspannung bzw. Einsatz größerer Nenndicken kompensiert werden. Derart eingesetzte Anschlagketten oder Bauteile müssen regelmäßig überwacht und ausgetauscht werden, um Brüche zu vermeiden.
Bei Einsatz von mehr als 0234 41567673 Lastwechseln und dem Einsatz als Anschlagkette an Elektromagneten sollte die Kettenstärke um mind. eine Ketten-Nenndicke erhöht werden.
Güteklasse 8
Güteklasse 10
Regelmäßige Prüfung nach DGUV
Ist jedes Anschlagmittel prüfpflichtig?
Ja. Nach DGUV 100-500 ist mindestens 1x jährlich die Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Gibt es Unterschiede bei der Prüfung?
Ja. Anschlagketten müssen alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden.
Kann ich als Anwender auch selbst prüfen?
Grundsätzlich möglich, wenn die Sachkunde vorhanden ist und der Unternehmer die Ernennung zum Sachkundigen vorgenommen hat.
Worauf muss ich noch achten?
Die Prüfung muss schriftlich protokolliert werden. Das Prüfprotokoll ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Original-Betriebsanleitung als PDF
Hier herunterladenBitte vor Gebrauch der Produkte mit der Original-Betriebsanleitung vertraut machen.
Auch dieses Produkt unterliegt der jährlichen Prüfpflicht nach DGUV. Profitieren auch Sie von unserem Prüfservice. Ich nehme mir gern Zeit für Sie.